Im Auftrag von Vernunft und Vorbeugung
Unsere Präventionsteams sorgen für die Einhaltung der Corona-Abwehrmaßnahmen.
Gemeinsam auf Streife
Die wichtigsten Regeln, die es einzuhalten gilt und zu überprüfen galt, gleich zu Beginn: in den Zügen ist grundsätzlich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, in geschlossenen Bahnhöfen, also zum Beispiel allen unterirdischen, ebenso. Hauptbahnhof und Friedrichstraße beispielsweise zählen auch dazu, da hier viele untertunnelte Passagen zu finden sind. Ob und wie diese Regeln eingehalten werden und was zu tun ist, wenn sie nicht befolgt werden, war eine Fragestellung, die es bei einer konzertierten Präventionsaktion von DB Sicherheit, Ordnungsamt und Landespolizei zu beantworten galt.
Freundlich, aber bestimmt
Darüber hinaus ging es auch darum, mit den Fahrgästen ins Gespräch zu kommen, aufzuklären, für Verständnis zu werben und ein Bewusstsein zu schaffen für die Dringlichkeit der Einhaltung der Corona-Abwehrmaßnahmen. Im Bahnhof Friedrichstraße gab es dafür einen Stand, an dem auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von S-Bahn Berlin und BVG informierten. Mehrere Teams, bestehend aus Kolleginnen und Kollegen von DB Sicherheit, Ordnungsamt und Polizei, gingen zusammen in Zügen und Bahnhöfen auf Streife.
Zuständigkeiten sind klar verteilt
Stephanie G., Polizeikommissarin beim Abschnitt 28, erklärt die Aufgabenverteilung: „DB Sicherheit besitzt das Hausrecht, das Ordnungsamt ist verantwortlich beim Aussprechen von Bußgeldern und wir als Polizei kommen immer dann zum Einsatz, wenn es zusätzlicher Eingriffsbefugnisse bedarf und Betroffene beispielsweise ihre Personalien nicht preisgeben wollen.“ Zu letzterem kommt es an diesem Tag nicht, wohl aber zu vereinzelten Bußgeldverfahren uneinsichtiger Fahrgäste.
Bußgeld bei energischer Verweigerung
Serkan T., Außendienstmitarbeiter beim Ordnungsamt, bewegt sich dabei im festgesetzten Ermessensspielraum einer mündlichen Verwarnung bis zu einem entsprechenden Bußgeld in Höhe von 50 Euro. Dieses spricht er immer dann aus, wenn „Fahrgäste, der Auffassung sind, keine Mund-Nase-Bedeckung tragen zu müssen und energisch in ihrer Verweigerung sind.“ Ausgenommen davon sind natürlich Personen, die ein ärztliches Attest vorweisen können. Im Gegensatz zu Fahrgästen, die ihre „Masken auf Halbmast“ tragen und ihre Nase nicht bedecken, was immer häufiger vorkomme, so eines der Resümees.
Verständnisvolle und vernünftige Mehrheit
Letztlich bleibt jedoch die Erkenntnis, die Regeln werden verständnisvoll angenommen und die Vernunft der allermeisten Fahrgäste überwiegt. Dennoch kommt es vor, dass die solidarische Einsicht und das Bewusstsein für die potenzielle Gefährdung besonders schutzbedürftiger Menschen weniger ausgeprägt und somit noch ausbaufähig sind. Umso wichtiger sind solche Präventionsaktionen. Genauso wichtig allerdings ist auch Eigenverantwortung, die sich darin zeigt, sich und andere durch eine Mund-Nase- Bedeckung zu schützen.