Service

Fundservice

Sie haben etwas im Zug oder Bahnhof verloren? Unser Fundservice wird Ihnen helfen.

Fundstücke in S-Bahnen
Ca. 800 pro Monat
Aufbewahrungsdauer
10 Wochen ab Funddatum
Außergewöhnlichste Fundstücke
Glücksrad, Kühlschrank

Über welche Wege kann ich meinen Verlust melden?

Ganz einfach über unseren Online-Fundservice* (bis zu 4 Wochen rückwirkend)

Verlustmeldung aufgeben!*

*Für die Online-Verlustmeldung wird ein externer Dienstleister genutzt. Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Weiteres zum Datenschutz.

Über unsere Hotline unter +49 30 297 43 333 können die Mitarbeitenden des Kundentelefons Ihnen auch montags bis freitags von 6 bis 22 Uhr sowie samstags, sonn- und feiertags von 7 bis 21 Uhr Auskunft geben.

Über welche Wege kann ich Gefundenes abgeben?

Sie können Fundstücke bei allen Mitarbeitenden der S-Bahn Berlin vor Ort, in unseren Kundenzentren und bei unseren Kundenbetreuer:innen im Zug abgegeben - oder natürlich auch direkt im Fundbüro.

Nun unter einem Dach: das Fundbüro von S-Bahn Berlin und BVG

Das S-Bahn-Fundbüro befindet sich in der Nähe vom Bahnhof Warschauer Straße in der Rudolfstraße 1-8, 10245 Berlin. Dort können Sie gefundene Gegenstände abgeben und verlorene Dinge finden und abholen.

S-Bahn Berlin und BVG unter einem Dach

Auf rund 400 Quadratmetern Lagerfläche wird Verlorengegangenes gesammelt. Hier arbeiten S-Bahn Berlin und BVG unter einem Dach. Wenn Sie nicht genau wissen, bei welchem Verkehrsunternehmen Sie Ihren vermissten Gegenstand verloren haben, können Sie am Schalter der S-Bahn nachforschen und falls dies keinen Erfolg hatte, direkt am benachbarten BVG-Schalter Ihre Suche fortsetzen.

Artikel "Alltag im Fundbüro" lesen

Mo/Di: 09:00 bis 17:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do/Fr: 09:00 bis 17:00 Uhr
Sa/So/Feiertags: geschlossen

Für welche Fundsachen ist das Fundbüro der S-Bahn zuständig?

  • Alle Fundsachen aus S-Bahn-Zügen und von S-Bahnsteigen werden in das Fundbüro der Berliner S-Bahn gebracht.
  • Fundsachen auf Bahnhöfen mit Fern-, Regional- und S-Bahnverkehren werden weiterhin durch DB InfraGO Geschäftsbereich Personenbahnhöfe unter „verloren & gefunden“ bearbeitet.

 

Wie kann ich mein Eigentum zurückerlangen? Was muss ich zur Abholung der Fundsache mitbringen und beachten?

  • Wenn Sie auf Ihre Online-Verlustmeldung eine positive Nachricht von uns erhalten haben, können Sie persönlich in unserem S-Bahn Fundbüro mit der entsprechenden Fundnummer Ihren verlorenen Gegenstand abholen. 
  • Für die Abholung ist außerdem ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.
  • Ein verlorener Gegenstand kann auch stellvertretend von einer anderen Person abgeholt werden. Dafür benötigt diese Person eine ausgefüllte Vollmacht.

 

Wie hoch sind die Gebühren?

  • Für die Sortierung und Lagerung der Fundstücke erheben wir kein Bearbeitungsentgelt. Damit ist die Abholung aus dem Fundbüro für Sie kostenfrei.
  • Der Versand aus dem Fundbüro erfolgt in Ausnahmefällen, z.B. ins Ausland, zu Kosten des Kunden.

Was passiert mit dem Fundstück, nachdem es abgegeben wurde?

Was passiert mit aufgefundenen Ausweisen oder anderen Personaldokumenten?

Was passiert mit aufgefundenen EC-, Kredit-, Rabatt- oder Mitgliedskarten?

Was passiert mit abgegebenen Schlüsseln? Wie kann ich mein Eigentum daran nachweisen?

Wenn Sie Ihre Fundsache bei uns nicht finden können …

Was passiert mit dem Fundstück, wenn kein Besitzer gefunden wird?

Wo kann ich ein Fundstück abgeben?

Bekomme ich Finderlohn?

Das können Sie zur Prävention tun:

  • Beschriftung von relevanten Gegenständen (wie z.B. Koffer, Taschen, Laptops) mit einer Kontaktrufnummer.
  • Kontrollblick vor dem Aussteigen, ob alle Gegenstände mitgenommen wurden.
  • Meldung eines Verlustes auch dann - wenn man der Meinung ist - dass ein verlorengegangener Gegenstand nicht abgegeben wird.